Aufnahmeprüfung
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| Anmeldung | |
| Anforderungen |
Es besteht in den Fächern Gehörbildung und Musiktheorie/Tonsatz die
Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs des Deutschen Tonkünstlerverbandes
(DTKV) zu besuchen, der gewöhnlich zweimal im Jahr jeweils an zwei
Wochenenden in der Hochschule für Musik Detmold stattfindet.
Informationen dazu erhalten Sie über das Studentische Sekretariat; das zugehörige Anmeldeformular finden Sie auch auf unserer Download-Seite.
Außerdem haben wir Mustertests zum Download bereitgestellt, die das ungefähre Niveau der Aufnahmeprüfung in diesen beiden Fächern zeigen.
Die Eignungsprüfung findet ein- oder zweimal pro Studienjahr (bitte in jedem Fall den nächsten Termin im Sekretariat erfragen!) im Juni oder Juli bzw. im Januar/Februar statt und erstreckt sich gewöhnlich über zwei Tage.
Dem Anmeldeformular (als PDF-Datei zum Download bereitgestellt) fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde,
- ein ausführlicher, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf, aus dem die bisherige Vorbildung und musikalische Betätigung hervorgehen, mit Angabe der zuletzt studierten Werke,
- eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses,
- ein audiophysiologisches Attest eines HNO-Arztes,
- ggf. Zeugnisse über bisherigen Instrumentalunterricht,
- drei rückseitig mit Namen versehene Passbilder,
- ein Umschlag im DIN-A5-Format mit Rückporto in der momentan gültigen Höhe.
Ausländische Bewerber müssen für die Einreise und den Aufenthalt in
der Bundesrepublik Deutschland vor dem geplanten Einreisetermin zur
Teilnahme an der Eignungsprüfung ein Visum („Studienbewerbervisum“)
beantragen. Es ist leider nicht möglich, mit einem Touristenvisum oder
visafrei zu Studienzwecken einzureisen, um die Fragen der
Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu regeln. Eine Einreise zu
Studienzwecken ohne Visum ist illegal und hat die Ablehnung der
Aufenthaltsgenehmigung zur Folge! Am besten ist es, wenn Sie das Visum
bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland
lange vor dem Prüfungstermin beantragen.
Die Anmelde-Unterlagen müssen jeweils bis zum 15. Dezember bzw. 15.
April vor Beginn des beabsichtigten Semester- bzw. Studienbeginns in
Detmold eintreffen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte auch hier
unbedingt an das Studentische Sektretariat.
Richten Sie Ihre Anmeldung bitte an die Adresse
Hochschule für Musik Detmold
Neustadt 22
D - 32756 Detmold
Erster Tag:
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Gehörbildung schriftlich/mündlich |
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Musiktheorie schriftlich/mündlich |
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Musikübertragung |
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Musikliteraturkenntnisse |
Die Prüfungsfächer Hauptinstrument, Musikliteraturkenntnis und Gehörbildung stellen bei der Aufnahmeprüfung die "Hauptfächer" dar. Die Eignungsprüfung gilt bereits als nicht bestanden, wenn nur in einem dieser drei Prüfungsteile eine nicht ausreichende Leistung erzielt wurde. In diesem Fall muss die gesamte Eignungsprüfung wiederholt werden.
Gehörbildung:
In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat der Bewerber
die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische,
harmonische und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.
Schwerpunkte der Aufgaben liegen im Erkennen von Taktarten, Rhythmen,
Intervallen und Akkorden, in Gedächtnisaufgaben im melodischen Bereich,
im Notieren eines zweistimmigen Satzes nach Diktat, im Erkennen von
Fehlern in einem dreistimmigen Satz und freitonalen Klängen.
Mustertest
Musikliteraturkenntnis:
In einem schriftlichen Test von 60 Minuten Dauer sind stiltypische
Einordnungen von Partiturbildern vorzunehmen und dabei hinreichende
Vorkenntnisse über Komponisten, Instrumente und Musikliteratur von der
Renaissance bis zur Gegenwart nachzuweisen.
Musiktheorie:
In einem
schriftlichen Test werden fortgeschrittene Kenntnisse der
dur-moll-tonalen Harmonielehre erwartet: Ausarbeitung eines bezifferten
Basses, eines zweistimmig polyphonen und eines vierstimmig homophonen
Lied- oder Choralsatzes.
Mustertest
Musikübertragung:
In Klangbeispielen
von ernster sowie auch populärer Musik und Auswertung in einem
Fragebogen (mit Anleitung) soll das musikalische und technische
Differenzierungsvermögen festgestellt werden. Aufgaben zum
Interpretationsvergleich, zu musikalischer Gestaltung (Tempo,
Artikulation, Besetzungen etc.) sowie technischen Momenten (mono,
stereo, Seitenvertauschung etc.). Darüber hinaus werden allgemeine
Fragen zu technischen und mathematischen Grundlagen der Tontechnik
gestellt. Erwartet werden dabei Kenntnisse aus den letzten drei
Schuljahren sowie Grundwissen in Akustik und Studiotechnik.
Am Abend des ersten Tages werden die Ergebnisse der schriftlichen Tests und damit auch die Zulassungen zu den nächsten Prüfungen am zweiten Tag bekannt gegeben.
Zweiter Tag:
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Kolloquium |
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Hauptinstrument |
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Neben- bzw. Pflichtinstrument |
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Musikliteraturkenntnis |
Kolloquim:
Wenn das Ergebnis
der schriftlichen Tests nur eine bedingte Eignung attestiert, muss man
am zweiten Tag ins Kolloquium. In einem Gespräch mit der Kommission
werden dabei vertiefende Fragen zu den schriftlichen Prüfungen
gestellt. Dauer ca. 30 Minuten.
Das Ergebnis des Kolloquiums wird zeitnah bekannt gegeben. Jeder
der bestanden hat nimmt dann an der Eignungsvorstellung im
künstlerischen Hauptfach und Nebenfach teil.
Hauptinstrument:
Die Dauer der
Eignungsvorstellung im künstlerischen Hauptfach beträgt bis zu 20
Minuten. Der Bewerber legt der Kommission eine Liste der für den
Vortrag vorbereiteten Werke vor, die anspruchsvolle Literatur aus den
für das jeweilige Instrument bzw. Gesang wichtigen Stilepochen,
einschließlich der zeitgenössischen Musik, ggf. auch Etüden beinhaltet.
Nähere Angaben enthält der Studienführer der Hochschule.
Die Werke sollen vollständig vorbereitet sein. (d.h. z.B. alle Sätze
einer klassischen Sonate, aber natürlich nicht alle Werke eines Zyklus
oder ganze Bände bei umfangreicheren Werken.) Die Kommission wählt aus
der Liste die Werke oder Werkteile aus, die der Bewerber vortragen
soll. Beurteilungskriterien sind musikalische Gestaltung, künstlerische
Fantasie, Werktreue, stilistisches Empfinden, technisches Können und
die Wahl des Schwierigkeitsgrades. Die Kommission kann den Vortrag
unterbrechen.
Neben- bzw. Pflichtinstrument:
Wenn Klavier nicht Hauptinstrument ist, werden gehobene Anforderungen
als zweites Instrument erwartet: Vorspiel von zwei mittelschweren
Klavierstücken aus der Literatur verschiedener Stilepochen.
Bei Klavier als Hauptinstrument ist ein zweites Instrument wahlfrei. Es
kann im Studium aber nur belegt werden, wenn die Studienplatzkapazität
der Hochschule für Musik Detmold dies zuläßt und wenn in einer
Feststellungsprüfung bereits Vorkenntnisse nachgewiesen werden: Zwei
leichtere Werke aus verschiedenen Stilepochen mindestens im
Schwierigkeitsgrad der "Unterstufe" (wie im Lehrplan des Verbandes
deutscher Musikschulen definiert) sind vorzutragen. Bei Gesang wird die
stimmliche Eignung mit dem Vortrag eines Volks- und eines leichten
Kunstliedes festgestellt.

