Vom Tonmeister zum Diplom-Tonmeister
Der Beruf bzw. die Berufsbezeichnung des Tonmeisters ist relativ jung und entstand mit der Entwicklung des Rundfunks und des Tonfilmes Ende der zwanziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts. 1949 gründete Erich Thienhaus (siehe „Geschichte des Institutes“) das erste deutsche, musikalisch-akustische Institut zur Ausbildung von Tonmeistern – der Studiengang war somit „erfunden“.
Zwei Jahre später entwickelten Georg Knepler, Gründungsrektor der Deutschen Hochschule für Musik (ab 1964 Hochschule für Musik „Hanns Eisler“) gemeinsam mit dem damaligen Cheftonmeister des Berliner Rundfunks, Siegfried Mitlacher, die Tonmeisterausbildung in Berlin-Ost. Der Studiengang schloss mit der Berufsbezeichnung „Diplom-Tonmeister“ ab. Von 1976 an leitete Prof. Heinz Jäckel, Cheftonmeister des Rundfunk der ehem. DDR, den Studiengang bis zu seiner Abwicklung 1992 im Zuge der Wiedervereinigung. Nach der Wende und mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde für alle in der ehem. DDR diplomierten Tonmeister, der Berufsabschluss „Diplom-Tonmeister“ umfassend anerkannt.
Auch an der Hochschule für Musik in Berlin-West entstand im Jahr 1963 ein neuer Studiengang für Tonmeister, entwickelt nach dem Vorbild der Nordwestdeutschen Musikakademie Detmold (heute Hochschule für Musik). Hier wurde unter der Leitung von Prof. Hans-Ludwig Feldgen ein bereits bestehender Studiengang fortgeführt, der in den 50er-Jahren von Fritz Winckel und Manfred Krause an der Technischen Universität Berlin aufgebaut und durch Kurse an der Hochschule für Musik ergänzt wurde.
Zurück nach Detmold: Obwohl das Tonmeisterstudium hier einen vollwertigen, an universitären Maßstäben sich orientierenden Studiengang darstellte und auch internationale Anerkennung und Beachtung gefunden hat, so besaß es bis in die 80er Jahre hinein keinen vom Land Nordrhein-Westfalen genehmigten Diplom-Studiengangsabschluss. Dieser war nur hochschulintern geregelt. Ursache dafür war die Tatsache, dass das Land NRW bis zu diesem Zeitpunkt noch über kein Kunsthochschulgesetz verfügte, in dessen Rahmen sich die einzelnen Studiengänge bewegen konnten. Das änderte sich, als im Jahre 1987 das Kunsthochschulgesetz für das Land NRW vom Landesparlament verabschiedet wurde. Erst ab da konnte die Hochschule an eine Konzipierung einer Diplom-Studienordnung auch für den Studiengang Musikübertragung denken. Nach häufigen Eingaben seitens des Ministeriums, wobei eine Reduzierung der allgemeinen Wochenstundenzahl und des Studienganges auf acht Semester angemahnt wurde, konnte letztendlich doch die ursprünglich konzipierte Studienordnung - mit wenigen Veränderungen - verabschiedet werden, so dass also mit Datum vom 13. Juli 1998 der Studiengang "Musikübertragung" an der Hochschule für Musik staatlich anerkannt wurde.
Im Zuge dessen konnte auch eine sogenannte Nachdiplomierung erreicht werden: Alle ehemaligen Tonmeisterstudenten, die in der Zeit vom 9.2.1981 bis heute an der Hochschule für Musik Detmold im Diplom-Studiengang eingeschrieben waren und ihr Examen abgelegt haben, können eine nachträgliche Verleihung des Diplomgrades beantragen.
Der Übergang zum Bachelor / Master-Studiengang
Nachdem der Weg zu Bachelor/Master-Abschlüssen unumgänglich geworden war (sog. Bologna-Prozess), standen die verbliebenen Studiengänge in Berlin (West) und Detmold vor der Aufgabe, die vorhandenen Inhalte des Diplom-Studienganges in ein Bachelor/Master-Studium zu übertragen.
Acht Semester für Bachelor waren hierbei die den Musikhochschulen zugestandene Obergrenze, und weniger erschien auch nicht sinnvoll, um die notwendigen musikalischen und technischen Kompetenzen zu erwerben. Es folgte ein langwieriger Abstimmungsprozess, in dem versucht wurde die studentischen Leistungen und auch die neuen Möglichkeiten der Flexibilisierung (z.B.Wahlfächer) unterzubringen.
Detmold war auch hier wieder Vorreiter, diesmal eher unfreiwillig, begründet durch die hochschulpolitischen Entscheidungen in NRW. Zum Wintersemester 2008 wurde der Diplomstudiengang Tonmeister auf das Bachelor-/ Master-System umgestellt und die ersten Studenten fingen nach der Bachelor-Studienordnung an zu studieren. Diese erfuhr mehrere Korrekturen und gilt seit dem Wintersemester 2013/14 in der aktuellen Form.
Zum gleichen Zeitpunkt (2013/14) wurde der Bachelor-Studiengang um einen Master „Musikregie“ komplettiert. Die Umstellung auf das Bachelor/Master-System war damit erst einmal abgeschlossen. Neu hinzu kamen die Masterstudiengänge „Klangregie“ und „Music Acoustics“. An der UdK in Berlin erfolgte die Umstellung auf die Bachelor/Master-Studiengänge der Tonmeister im Jahr 2013.